Brandschutzhelfer im Betrieb
Welche Stellung hat der Brandschutzhelfer im Betrieb?
Der Arbeitgeber oder Leiter der Einrichtung ist in seinem Betrieb für den Brandschutz verantwortlich. Dieses ist gesetzlich geregelt und vorgeschrieben.
Hier zu zählt z.B. das Arbeitschutzgesetz, die Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) die Arbeitsstättenveordnung, so wie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und Berufgenossenschaftliche Richtlinien und Informationen.
Richtet man sich an den technischen Regeln und den Empfehlungen können Sie als Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen und Verordnungen für Ihr Unternehmen erfüllt sind.
Wenn Sie eine andere Lösung die vom aktuellen Stand der Technik abweicht wählen, müssen Sie damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitschutz für Ihre Beschäftigten gewährleisten.
Ein Brandschutzhelfer unterstützt Sie also in diesem Bereich.
Die Brandschutzhelfer Ausbildung ist in der DGUV Information 205-023 geregelt.
Achten Sie unbedingt darauf, daß Ihre Brandschutzhelfer Ausbildung sich danach an Inhalt und Qualifikation der Ausbilder richtet.
Der Brandschuthelfer soll im Schadensfall den sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen wie z.B. Feuerlöscher, Wandhydrant, Löschanlagen und Rauchabzug beherrschen.
Er wird zur Bekämpfung von Entstehungsbränden und zum sicheren selbständigen verlassen (Flucht) ausgebildet.
Das allerwichtigste Ziel der Ausbildung ist aber, das eine Eigengefährdung möglichst gering, bzw. auszuschließen ist.
Der Brandschutzhelfer unterstützt seinen Betrieb beim Thema Brandschutz.
Hier geht es darum den Präventionsgedanken zu leben und als Vorbild für die restlichen Mitarbeiter zu dienen.
Brandschutzhelfer gehen sensibel mit Fragen Rund um das Thema Brandschutz um und unterstützen Kollegen bei offenen Fragen.
Wichtig ist es das Thema Brandschutz bereits im Voraus so zu sensibilisieren, das die Mitarbeiter durch ihr Verhalten dazu beitragen das Brandrisiko möglichst gering zu halten.
Mitarbeiter können einen eventuell vorhandenen Brandschutzbeauftragten unterstützen.
Bedenke Sie aber bitte immer eins.
Brandschutzhelfer unterstützen Sie als Unternehmen im Rahmen Ihrer Brandschutzorganisation.
Verantwortlich ist aber immer der Unternehmer, Leiter des Betriebes, oder einer Einrichtung.
Diese Verantwortung können Sie nicht delegieren.